Mietrecht mobile klimaanlage

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Mietrecht und Klimaanlage: Erlaubnis vom Vermieter ist Pflicht Der Einbau einer Klimaanlage mit Außengerät stellt einen Eingriff in die Bausubstanz eines Gebäudes dar und darf deswegen nicht ohne Erlaubnis durchgeführt werden: Mieter müssen sich in jedem Fall die Genehmigung ihres Vermieters einholen. Soll eine mobile Klimaanlage betrieben werden, so muss der Vermieter dies dulden, wenn das Gerät keine optische Beeinträchtigung darstellt und auch keine Beschädigung der Bausubstanz (z.B. durch ablaufendes Kondenswasser) ersichtlich ist. Letzte Aktualisierung: e896-32 e873-35 e896-35 e802-28 e762-35 e449-15 e721-24 e132-13 e789-19