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Wohnungsgenossenschaft hamburg mitglied werden
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Die Mindestanzahl zur Begründung einer Mitgliedschaft beträgt 4 Geschäftsanteile im Wert von insgesamt EURO. Daneben fällt ein einmaliges Eintrittsgeld von zurzeit 50 EURO an. Bei Überlassung einer Wohnung muss das Mitglied seine Anzahl der Geschäftsanteile erhöhen.
Mitglied werden in einer Genossenschaft können: natürliche Personen, Personengesellschaften des Handelsrechts, juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts. Um Mitglied zu werden muss der Bewerber einen Geschäftsanteil zeichnen. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.
i187-19
i997-16
i461-24
i326-42
i788-24
i215-36
i564-34
i391-28
i912-17
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