Bg bau rechnung widerspruch

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Der Widerspruch ist gemäß § 84 Absatz 1 SGG schriftlich (per Post oder Fax), in elektronischer Form (zum Beispiel DE-Mail) oder zur Niederschrift bei der Berufsgenossenschaft zu erheben. Eine mündliche oder telefonische Einlegung sowie per einfacher E-Mail ist nicht ausreichend. Sie erhalten ein Schreiben von der BG BAU und möchten dieses beantworten. Nach Aufruf des Antwortportals im Internet geben Sie bitte unser Zeichen einschließlich der Buchstaben davor im Formular ein. Dieses finden Sie im Briefkopf unseres Schreibens. Per Klick auf das Feld "Datei zum Hochladen auswählen" fügen Sie nun Ihre Unterlagen hinzu. y538-15 y344-12 y678-21 y683-12 y348-12 y811-41 y623-37 y931-32 y130-37