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Vorladung zeuge nicht erscheinen
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Gemäß § Absatz 2 ZPO kann der Zeuge dann auch zwangsweise vorgeführt werden. Die Folgen für das Ausbleiben des Zeugen im Strafverfahren ergeben sich aus § 51 StPO.
Sofern der Zeuge einer seiner Pflichten nicht nachkommt, kann das Gericht entsprechende Ordnungsmittel (Ordnungsgeld, Vorführung, Ordnungshaft) veranlassen. Ablauf der Zeugenaussage.
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