Aufgaben bürgermeister nrw

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Bürgermeister haben zwei große Aufgaben: die Leitung der Verwaltung und der Vorsitz des Stadt- oder Gemeinderates. Das Amt wird deshalb nicht ehrenamtlich geführt, sondern als Festanstellung. (3) Dem Bürgermeister obliegt die Erledigung aller Aufgaben, die ihm aufgrund gesetzlicher Vorschriften übertragen sind. (4) Der Bürgermeister hat die Gemeindevertretung über alle wichtigen Gemeindeangelegenheiten zu unterrichten. § 63 Vertretung der Gemeinde § 63 Vertretung der Gemeinde. u477-34 u246-23 u755-24 u739-30 u380-39 u853-11 u342-29 u806-21 u910-37