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Aufbewahrungsfristen für ärztliche unterlagen
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Aufbewahrungsfristen. Nachfolgend die wichtigsten Aufbewahrungsfristen. ärztlicher Behandlungen: Art der Unterlagen Aufbewahrungs-frist Quelle. Alle ärztliche Aufzeichnungen, Patientendokumentationen / Karteikarte (Behandlungsunterlagen, Untersuchungsbefunde sowie eigene und fremde Arztbriefe) Beispielhaft.
geregelt. Dazu heißt es in § f BGB, dass der Arzt die Patientenakte für die Dauer von zehn Jahren nach Abschluss der Behandlung aufzubewahren hat, soweit nicht nach anderen Vor-schriften andere Aufbewahrungsfristen gelten. Ebenso schreiben der Bundesmantelvertrag –.
w950-30
w630-31
w714-30
w633-20
w355-34
w301-17
w396-23
w130-39
w252-33
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