Aufbewahrungsfristen für ärztliche unterlagen

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Aufbewahrungsfristen. Nachfolgend die wichtigsten Aufbewahrungsfristen. ärztlicher Behandlungen: Art der Unterlagen Aufbewahrungs-frist Quelle. Alle ärztliche Aufzeichnungen, Patientendokumentationen / Karteikarte (Behandlungsunterlagen, Untersuchungsbefunde sowie eigene und fremde Arztbriefe) Beispielhaft. geregelt. Dazu heißt es in § f BGB, dass der Arzt die Patientenakte für die Dauer von zehn Jahren nach Abschluss der Behandlung aufzubewahren hat, soweit nicht nach anderen Vor-schriften andere Aufbewahrungsfristen gelten. Ebenso schreiben der Bundesmantelvertrag –. w950-30 w630-31 w714-30 w633-20 w355-34 w301-17 w396-23 w130-39 w252-33