Beschäftigung von schülern ab 18 jahren

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Diese Regeln gelten für Kinder unter 13 Jahren. Unter 13 dürfen Schüler und Schülerinnen grundsätzlich nicht arbeiten – denn Kinderarbeit ist verboten. Es gibt einige Ausnahmen: Kinder dürfen beispielsweise im Rahmen einer Therapie oder durch ein Betriebspraktikum in der Schule tätig sein. Zwischen 15 und 18 Jahren werden alle Personen als Jugendliche bezeichnet. Dürfen Kinder unter 13 Jahren beschäftigt werden? Gemäß § 5 des JArbSchG ist die Beschäftigung von Kindern unter 13 Jahren nicht gestattet. Eine Ausnahme bildet die Beschäftigung des Kindes innerhalb der Familie. o739-32 o737-14 o501-23 o447-22 o670-27 o330-40 o701-43 o384-21 o501-32