Bei welchem amt beantrage ich bafög

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BAföG-Leistungen müssen schriftlich beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung beantragt werden. Der Antrag kann mit dem Antragsformblatt per Post oder elektronisch gestellt und übermittelt werden. Adressen und Formblätter finden Sie auf dieser Seite. Rechtliche Grundlage für die Beantragung ist § 46 BAföG. Somit ist das für Dich zuständige BAföG-Amt meist direkt an das Studentenwerk Deiner Hochschule gekoppelt. Alle anderen Hochschulen haben ein eigenes Amt für Ausbildungsförderung, bei dem Du BAföG beantragen kannst. Jedes BAföG-Amt ist dabei nur für bestimmte Hochschulen zuständig. o258-15 o440-20 o788-16 o755-40 o947-37 o759-31 o660-39 o589-28 o304-11