Verzeichnis für verarbeitungstätigkeiten dsgvo

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Behörden und Unternehmen müssen grundsätzlich ein Verzeichnis über ihre Verarbeitungstätigkeiten führen, Artikel 30 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Um das Erstellen dieser Verzeichnisse zu erleichtern, hat die Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder (DSK) einheitliche Hinweise herausgegeben. DSGVO Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten. Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten. Die Datenschutz-Grundverordnung verpflichtet nach Art. 30 EU-DSGVO dazu eine schriftliche Dokumentation und Übersicht über Verfahren zu führen, bei denen personenbezogene Daten verarbeitet werden. w895-34 w332-26 w942-20 w505-23 w538-44 w410-26 w401-23 w434-38 w647-43