Wer zahlt gebäudeversicherung bis zum grundbucheintrag

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Damit der Käufer die Wohn­gebäude­ver­si­che­rung übernehmen kann, muss der Versicherer unverzüglich über die Veräußerung der Immobilie informiert werden. Nach § 97 VVG können sowohl der Verkäufer als auch der Käufer den Verkauf dem Versicherer anzeigen. Wenn Sie oder der Versicherer die Wohngebäudeversicherung kündigen, muss der vorherige Besitzer die Beiträge bis zum Eigentümerwechsel übernehmen. t755-28 t561-32 t293-32 t959-15 t347-25 t709-19 t128-20 t600-37 t923-21