Grundsteuer doppelhaushälfte eigentumsverhältnisse

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Du erklärst nur deine Doppelhaushälfte die in dem Fall ja Wohnungseigentum ist und den damit verbundenen Miteigentumsanteil am Grundstück. In Zeile 11 ist 1 und 4 korrekt. In Zeile 51 ist bei Alleineigentum 1 und 1 anzugeben, bei Ehegatten als Miteigentümer jeweils 1 und 2. Bei Berechnung der neuen Grundsteuer ist die Doppelhaushälfte der Grundstücksart Einfamilienhaus zuzuordnen. Doppelhaushälfte ist (fast immer) Einfamilienhaus und kein Zweifamilienhaus In 99% aller Fälle ist die Doppelhaushälfte bei der Grundsteuerreform als Einfamilienhaus zu klassifizieren. o355-43 o189-44 o259-10 o424-41 o336-20 o254-43 o781-24 o501-21 o422-36